AGB

Erreichbarkeit
Montags bis freitags 09:00-17:00. Außerhalb dieser Zeiten, sowie bei Nichterreichbarkeit der Hebamme, ist die Geburtsklinik, Kinderarzt*in/Gynäkolog*in oder der Rettungsdienst, die 112, zu verständigen.
Termine nur nach Vereinbarung.

Terminvereinbarung / Terminabsage
Termine werden mündlich, per Mail oder SMS vereinbart.
Terminabsagen seitens der Betreuten müssen 24h vorab erfolgen, kurzfristig abgesagte (<24h) oder versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Wahlleistungstermine (z.B. K-Taping), hier wird das Wahlleistungshonorar berechnet.

Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen und medizinisch erforderlichen Einsätzen gerufen wird, oder selbst erkrankt, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen oder muss diese zeitlich verschieben. In solchen Fällen wird sie so schnellstmöglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Im Krankheitsfall können wichtige Termin, wie im frühen Wochenbett, ggf. durch eine Vertretungshebamme abgedeckt werden.

Umzug
Die Hebamme stimmt einer Betreuung im Wochenbett unter der vertraglich angegeben Adresse zu. Sollte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt ein Umzug erfolgen, so wird die Hebamme individuell entscheiden, ob eine Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann.

Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen sowie derer von vertretenden Hebammen.